OnlyFans: Steuern und Steuerberatung für Creator
Stand: 14. Oktober 2026
Sie verdienen mit OnlyFans Geld und möchten wissen, wie Sie Ihre Einnahmen richtig versteuern? Zwischen Abonnements, bezahlten Inhalten, Fan-Zahlungen und Plattformabrechnungen entstehen Fragen, die ein Blick auf den Kontostand nicht beantwortet: Was zählt als Einnahme? Welche Ausgaben lassen sich absetzen? Und wie viel Geld sollten Sie für das Finanzamt zurücklegen?
confitax unterstützt Sie dabei, Ihr digitales Geschäftsmodell steuerlich sauber aufzustellen. Als Steuerkanzlei in Köln mit deutschlandweiter digitaler Betreuung verbinden wir Buchhaltung und Steuerberatung mit einem Blick auf Ihre unternehmerischen Ziele. Unsere Schwerpunkte im E-Commerce und bei digitalen Dienstleistungen passen zu vielen Fragen, die auch Creator beschäftigen.
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OnlyFans-Einnahmen richtig einordnen
Wer regelmäßig selbstständig Inhalte veröffentlicht und damit Gewinne erzielen möchte, handelt steuerlich in der Regel gewerblich. Das gilt auch, wenn OnlyFans zunächst nur ein Nebenverdienst ist. Bei bestimmten künstlerischen Tätigkeiten kann eine andere Einordnung infrage kommen; entscheidend ist die konkrete Tätigkeit.
Neben Abonnements und einzeln verkauften Inhalten können auch Tips, zusätzliche Fan-Zahlungen und Sachgeschenke mit Bezug zu Ihrer Tätigkeit steuerlich relevant sein. Die Bezeichnung als „Geschenk“ oder „Spende“ macht eine betriebliche Einnahme nicht automatisch steuerfrei.
Bei einem gewerblichen Geschäftsmodell gehört die Gewerbeanmeldung zum Start. Zusätzlich ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Eine niedrige Einnahmenhöhe ersetzt diese Prüfung nicht. Einen Überblick bietet die Finanzverwaltung NRW zu Influencern und Steuern.
Für die folgenden Erläuterungen gehen wir vor allem von Creatorn aus, die in Deutschland ansässig sind und als Einzelunternehmen arbeiten. Bei einer GmbH oder einem Wohnsitz im Ausland muss die Situation gesondert geprüft werden.
Welche Steuern bei OnlyFans anfallen
Einkommensteuer auf Ihren Gewinn
Für die Einkommensteuer ist grundsätzlich der steuerlich ermittelte Gewinn aus Ihrer Tätigkeit maßgeblich. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung werden dafür die Betriebseinnahmen den abzugsfähigen Betriebsausgaben gegenübergestellt. Diese Form der Gewinnermittlung kommt insbesondere infrage, wenn keine Buchführungspflicht besteht und nicht freiwillig bilanziert wird. Rechtsgrundlage ist § 4 Absatz 3 EStG.
Wie hoch die Einkommensteuer ausfällt, hängt von Ihrer gesamten persönlichen Situation ab. Beispielsweise werden Einkünfte aus einem Angestelltenjob mitberücksichtigt. Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag bei Einzelveranlagung 12.348 Euro. Er bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen und ist kein zusätzlicher Freibetrag allein für OnlyFans. Maßgeblich ist der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG.
Für Ihre Planung bedeutet das: Die passende Steuerrücklage lässt sich aus Gewinn, weiteren Einkünften und bereits festgesetzten Vorauszahlungen ableiten. Ein pauschaler Prozentsatz für alle Creator wäre dafür zu ungenau.
Gewerbesteuer bei gewerblicher Tätigkeit
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr. Gewerbeertrag und Gewinn können durch steuerliche Anpassungen voneinander abweichen. Für eine GmbH gilt dieser Freibetrag nicht. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt außerdem vom Hebesatz der Gemeinde ab. Grundlage ist § 11 GewStG.
Bei natürlichen Personen kann die Gewerbesteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Deshalb sollten beide Steuerarten gemeinsam betrachtet werden. Die Anrechnung regelt § 35 EStG.
Umsatzsteuer auf digitale Leistungen
Bei OnlyFans muss geklärt werden, wer welche Leistung an wen erbringt. Die Leistung der Plattform an die Fans und Ihre eigene Leistung als Creator sind dabei getrennt zu beurteilen.
Der Europäische Gerichtshof hat im Verfahren Fenix International bestätigt, dass eine Plattform wie OnlyFans unter den dort geprüften Voraussetzungen umsatzsteuerlich als Leistungserbringer gelten kann. Daraus folgt aber keine Befreiung der Creator von ihren eigenen steuerlichen Pflichten. Das Urteil betrifft die Umsatzsteuer, nicht Ihre persönliche Einkommensteuer. Siehe EuGH vom 28. Februar 2023, C-695/20.
Erbringen Sie eine nach der allgemeinen B2B-Regel zu beurteilende Leistung an ein ausländisches Unternehmen, kann der umsatzsteuerliche Leistungsort im Ausland liegen. Dann fällt für diese Leistung regelmäßig keine deutsche Umsatzsteuer an. Welche Abrechnungs- und Erklärungspflichten bestehen, ist trotzdem zu prüfen. Entscheidend sind Leistung, Vertragspartner und Abrechnung; Grundlage ist § 3a UStG.
Kleinunternehmerregelung bei OnlyFans
Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. Sie macht Ihren Gewinn nicht einkommensteuerfrei.
Seit 2025 gelten für in Deutschland ansässige Unternehmer grundsätzlich diese Grenzen für den maßgeblichen Gesamtumsatz:
- Im vorangegangenen Kalenderjahr wurden 25.000 Euro nicht überschritten.
- Im laufenden Kalenderjahr werden 100.000 Euro nicht überschritten.
- Bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit gilt im Gründungsjahr die Grenze von 25.000 Euro.
Wird die maßgebliche Grenze im laufenden Jahr überschritten, ist bereits der überschreitende Umsatz grundsätzlich nicht mehr durch die Kleinunternehmerregelung befreit. Details erläutert die Finanzverwaltung Hessen zur Neuregelung.
Gerade bei Plattformumsätzen ist die Berechnung wichtig: Der Gesamtumsatz nach § 19 UStG entspricht nicht automatisch allen weltweiten Einnahmen oder Auszahlungen. In Deutschland nicht steuerbare Auslandsleistungen zählen grundsätzlich nicht dazu. Deshalb prüfen wir zuerst die umsatzsteuerliche Einordnung und anschließend die Umsatzgrenzen. Die gesetzliche Definition steht in § 19 UStG.
Auch bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung können besondere Umsatzsteuerpflichten entstehen, etwa beim Bezug bestimmter Leistungen ausländischer Unternehmen. Beim sogenannten Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Leistungsempfänger die Steuer. Das kann beispielsweise für eingekaufte Werbe- oder Softwareleistungen relevant sein. Die Finanzverwaltung NRW erläutert die Umkehrung der Steuerschuld.
Welche Kosten Creator steuerlich absetzen können
Betrieblich veranlasste Aufwendungen können Ihren steuerpflichtigen Gewinn mindern. Je nach Nutzung und Nachweis kommen beispielsweise infrage:
- Kamera, Beleuchtung, Mikrofon und weitere Produktionstechnik;
- Schnittsoftware, Cloudspeicher und andere betriebliche Programme;
- Kosten für ein angemietetes Studio oder externe Produktion;
- betriebliche Werbung sowie belegte Leistungen von Agenturen;
- der betriebliche Anteil von Telefon- und Internetkosten;
- Steuerberatung und laufende Buchhaltung für Ihre Tätigkeit.
Ob Kosten sofort abziehbar sind oder über Abschreibungen verteilt werden, hängt vom Einzelfall ab. Bei gemischter Nutzung muss der private Anteil berücksichtigt werden. Maßgeblich sind insbesondere die Regeln zu Betriebsausgaben in § 4 EStG.
Alltagskleidung, gewöhnliche Kosmetik oder private Reisen sind nicht allein deshalb absetzbar, weil sie in Ihrem Content auftauchen. Hier kommt es auf die steuerlich zulässige Abgrenzung zur privaten Lebensführung an. Diese Einschränkung ergibt sich aus § 12 EStG.
Bewahren Sie Rechnungen auf und halten Sie den betrieblichen Anlass fest. So lässt sich später nachvollziehen, welche Ausgaben zu Ihrem Business gehören.
So unterstützt confitax Sie als OnlyFans-Creator
Plattformabrechnungen in eine nachvollziehbare Buchhaltung überführen
Eine Auszahlung zeigt zunächst, welcher Betrag auf Ihrem Konto angekommen ist. Für die Buchhaltung brauchen Sie zusätzlich die zugehörigen Abrechnungen. Darin können einbehaltene Beträge, Rückerstattungen oder Währungsumrechnungen enthalten sein, die steuerlich richtig zugeordnet werden müssen.
Wir stimmen die relevanten Plattformdaten, Belege und Kontobewegungen miteinander ab. Dabei prüfen wir auch, welche Beträge als eigene Einnahmen und welche als Kosten zu erfassen sind. So entsteht eine Grundlage, auf der sich Gewinn und Liquidität beurteilen lassen.
Unsere E-Commerce-Steuerberatung umfasst auch digitale Dienstleistungen und die steuerliche Einordnung von Abrechnungsprozessen. Diese Perspektive ist besonders hilfreich, wenn Sie neben OnlyFans weitere Plattformen oder einen eigenen Shop nutzen.
Laufende Pflichten und Steuerrücklagen planen
Im vereinbarten Mandatsumfang übernehmen wir Ihre laufende Buchhaltung und die erforderlichen steuerlichen Erklärungen. Wir besprechen, welche Unterlagen regelmäßig benötigt werden, und berücksichtigen anstehende Steuerzahlungen in der Planung.
Belege und Auswertungen bearbeiten wir über digitale Prozesse und DATEV-Lösungen. Feste Ansprechpartner erleichtern die Abstimmung, wenn sich Ihre Einnahmen verändern oder neue Fragen entstehen. Mehr dazu erfahren Sie bei unserer laufenden steuerlichen Betreuung.
Das Geschäftsmodell bei Wachstum weiterentwickeln
Steigende Einnahmen, größere Investitionen oder die Zusammenarbeit mit einer Agentur verändern Ihren Beratungsbedarf. Wir prüfen mit Ihnen, ob die bestehende Unternehmensstruktur weiterhin passt und welche steuerlichen Folgen geplante Schritte haben.
Auch die Frage nach einer GmbH gehört in eine konkrete Vergleichsrechnung. Dabei zählen unter anderem laufende Kosten, geplante Investitionen und die Beträge, die Sie privat benötigen. Unsere Gründungs- und Wachstumsberatung unterstützt Sie bei dieser Entscheidung.
Ungeklärte Vorjahre aufarbeiten
Sie erzielen bereits Einnahmen und sind unsicher, ob bisher alles richtig erfasst wurde? Wir sichten Ihre Unterlagen und prüfen, welche Jahre und Erklärungen betroffen sind. Anschließend klären wir die erforderlichen Schritte zur Aufarbeitung und gegebenenfalls zur Korrektur.
Sprechen Sie offene Punkte frühzeitig an. Ihre Anfrage behandeln wir vertraulich. Für eine erste Einschätzung genügt eine sachliche Beschreibung Ihrer Tätigkeit und des bestehenden Unterstützungsbedarfs.
Häufige Fragen zur Steuerberatung für OnlyFans
Muss ich auch kleine OnlyFans-Einnahmen angeben?
Auch geringe betriebliche Einnahmen gehören in die steuerliche Betrachtung. Ob tatsächlich Einkommensteuer zu zahlen ist, hängt unter anderem vom Gewinn und Ihrem übrigen Einkommen ab. Anmeldung, Aufzeichnungen und eine mögliche Erklärungspflicht sind davon getrennt zu prüfen.
Reicht der Kontoauszug für die Buchhaltung?
Für eine nachvollziehbare Buchhaltung sollten Sie auch die Plattformabrechnungen und zugehörigen Belege bereithalten. Ein Kontoauszug allein erklärt häufig nicht, wie sich eine Auszahlung zusammensetzt.
Kann confitax mich außerhalb von Köln betreuen?
Ja. confitax arbeitet digital und betreut Unternehmen deutschlandweit. Wie der Austausch Ihrer Unterlagen und die persönliche Abstimmung erfolgen, besprechen wir zu Beginn der Zusammenarbeit.
Was kostet die Steuerberatung für Creator?
Das Honorar hängt unter anderem vom Leistungsumfang, dem Umfang Ihrer Buchhaltung und möglichen zusätzlichen Themen ab. Vor Mandatsaufnahme stimmen wir Leistungen, Abläufe und Honorar mit Ihnen ab. Beschreiben Sie uns dafür kurz Ihre Situation.
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Sie suchen einen Steuerberater für OnlyFans, der digitale Geschäftsmodelle und Ihre Abrechnungsprozesse im Blick hat? Ob Sie gerade starten, Ihre laufende Betreuung organisieren oder offene Fragen aus Vorjahren klären möchten: Beschreiben Sie uns, wobei Sie Unterstützung benötigen.
Hilfreich sind Ihre genutzten Plattformen, eine grobe Umsatzspanne, Ihre bisherige steuerliche Anmeldung und die dringendste offene Frage. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns innerhalb eines Werktags mit einer ersten Rückmeldung.
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Alternativ erreichen Sie uns unter info@confitax.de oder telefonisch unter +49 2203 902810.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Darstellung bezieht sich auf den angegebenen Veröffentlichungsstand und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen und betrieblichen Verhältnissen sowie den konkreten Vertrags- und Abrechnungsbedingungen ab. Bitte lassen Sie vor steuerlichen Entscheidungen prüfen, welche Regelungen auf Ihren Einzelfall anwendbar sind. Allein durch das Lesen dieses Beitrags entsteht kein Mandatsverhältnis.