Eine Betriebsprüfung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, klare Kommunikation und eine belastbare steuerliche Argumentation. Wir begleiten Sie von der Prüfungsanordnung bis zur abschließenden Auswertung — strukturiert, vorausschauend und mit einem klaren Blick für mögliche Prüfungsrisiken.
Mit Daniel Schultz steht Ihnen ein Steuerberater zur Seite, der zuvor selbst als Finanzbeamter und Betriebsprüfer tätig war. Er kennt die Abläufe, Prüfungsschwerpunkte und Arbeitsweise der Finanzverwaltung aus eigener praktischer Erfahrung.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung untersucht die Finanzverwaltung, ob Buchführung, Steuererklärungen und steuerlich relevante Sachverhalte der vergangenen Jahre vollständig und zutreffend abgebildet wurden.
Je nach Unternehmen können dabei insbesondere folgende Bereiche im Mittelpunkt stehen:
Eine Prüfung kann erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen binden. Wir übernehmen die steuerliche Koordination, bereiten die erforderlichen Unterlagen auf und stimmen die Kommunikation mit der Finanzverwaltung ab. So können Sie sich weiterhin auf Ihr operatives Geschäft konzentrieren.
Eine gute Vorbereitung beginnt idealerweise nicht erst mit dem Eingang der Prüfungsanordnung. Bereits eine laufend saubere Buchhaltung, vollständige Unterlagen und nachvollziehbare steuerliche Entscheidungen reduzieren spätere Unsicherheiten.
Nach Eingang der Prüfungsanordnung analysieren wir zunächst:
Anschließend strukturieren wir die Datenbereitstellung und bereiten die maßgeblichen Unterlagen und Erläuterungen vor. Falls Mitarbeitende in die Prüfung eingebunden werden, stimmen wir mit Ihnen klare Zuständigkeiten und Kommunikationswege ab.
Während der laufenden Prüfung koordinieren wir die steuerliche Kommunikation mit dem Prüfer und unterstützen bei der Beantwortung von Fragen und der Bereitstellung angeforderter Unterlagen.
Wir achten darauf, dass:
Besprechungen mit dem Prüfer bereiten wir gemeinsam mit Ihnen vor und begleiten sie, soweit dies für den Prüfungsverlauf erforderlich ist.
Zum Abschluss der Prüfung werden die wesentlichen Feststellungen regelmäßig in einer Schlussbesprechung erörtert und anschließend im Prüfungsbericht dokumentiert.
Wir prüfen die vorgesehenen Änderungen, bereiten unsere steuerliche Argumentation vor und setzen uns dafür ein, dass Sachverhalte vollständig und zutreffend gewürdigt werden.
Dabei bewerten wir auch die wirtschaftlichen Auswirkungen möglicher Mehrergebnisse und zeigen Ihnen verständlich, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Nicht jede Feststellung einer Betriebsprüfung muss widerspruchslos übernommen werden. Führt die Prüfung aus unserer Sicht zu einer unzutreffenden steuerlichen Beurteilung, prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung.
Sollte eine außergerichtliche Klärung nicht möglich sein, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen. Bei finanzgerichtlichen Verfahren begleiten wir den Sachverhalt und beziehen bei Bedarf spezialisierte Partner ein.
Sie müssen nicht auf eine Prüfungsanordnung warten, um steuerliche Risiken zu erkennen. Auf Wunsch prüfen wir ausgewählte Bereiche Ihrer Buchhaltung, steuerlichen Prozesse und Dokumentationen bereits im Vorfeld.
Ein präventiver Check kann insbesondere sinnvoll sein bei:
So können offene Punkte aufgearbeitet werden, bevor sie im Rahmen einer Prüfung zu unnötigen Diskussionen führen.
Eine verlässliche steuerliche Betreuung beginnt nicht erst mit dem Jahresabschluss. Wir sorgen dafür, dass Buchhaltung, Steuererklärungen und Auswertungen laufend sauber aufgestellt sind — digital, nachvollziehbar und mit Blick auf Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
Mehr erfahren →Internationale Geschäftsbeziehungen, Beteiligungen, Wohnsitzwechsel oder Tätigkeiten in mehreren Staaten können schnell steuerliche Pflichten in unterschiedlichen Ländern auslösen.
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