Umstrukturierung & Umwandlungen

Wachstum, neue Gesellschafter, Nachfolge oder veränderte Geschäftsmodelle können eine Anpassung der bestehenden Unternehmensstruktur erforderlich machen.

Wir begleiten Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen, Formwechsel und den Aufbau von Holdingstrukturen von der steuerlichen Analyse bis zur Umsetzung. Dabei achten wir auf klare Abläufe, steuerliche Risiken und eine Struktur, die langfristig zu Ihrem Unternehmen passt.

Warum eine frühzeitige Planung entscheidend ist

Veränderungen der Gesellschafts- oder Beteiligungsstruktur können erhebliche steuerliche Folgen auslösen. Ohne sorgfältige Vorbereitung können stille Reserven aufgedeckt, steuerliche Sperrfristen verletzt oder bestehende Gestaltungsmöglichkeiten verloren werden.

Das Umwandlungssteuerrecht eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Vermögen und Unternehmensanteile zu Buch- oder Zwischenwerten zu übertragen. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt jedoch von der konkreten Ausgangssituation, der gewählten Struktur und der Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen ab.

Deshalb prüfen wir vor der Umsetzung insbesondere:

  • die wirtschaftlichen Ziele der Umstrukturierung,
  • die bestehenden Gesellschafts- und Beteiligungsverhältnisse,
  • mögliche Ertrag-, Umsatz- und Grunderwerbsteuerfolgen,
  • vorhandene Verlustvorträge und stille Reserven,
  • zeitliche Vorgaben und steuerliche Sperrfristen,
  • die notwendigen Schritte mit Notaren, Rechtsanwälten und weiteren Beteiligten.

Verschmelzungen und Spaltungen

Verschmelzungen und Spaltungen können dazu dienen, Unternehmensbereiche zusammenzuführen, voneinander zu trennen oder die bestehende Organisation übersichtlicher aufzustellen. Das Umwandlungsgesetz unterscheidet bei Spaltungen insbesondere zwischen Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung.

Wir analysieren die steuerlichen Auswirkungen der geplanten Veränderung, entwickeln eine geeignete Struktur und begleiten die Abstimmung mit den beteiligten Rechtsanwälten und Notaren.

Dabei behalten wir unter anderem die Übertragung von Vermögenswerten, Beteiligungsverhältnisse, steuerliche Rückwirkungen sowie mögliche Folgepflichten im Blick.

Einbringungen und Formwechsel

Ein Einzelunternehmen soll in eine GmbH eingebracht, eine bestehende Gesellschaftsform geändert oder ein Unternehmen in eine neue Beteiligungsstruktur überführt werden?

Wir prüfen, welche Form der Einbringung oder Umwandlung zu den wirtschaftlichen Zielen passt und welche steuerlichen Voraussetzungen einzuhalten sind. Ziel ist eine fachlich belastbare und praktisch umsetzbare Lösung — nicht lediglich eine auf den ersten Blick günstige Struktur.

Dabei betrachten wir insbesondere:

  • die Bewertung des übergehenden Betriebsvermögens,
  • den Umgang mit stillen Reserven,
  • mögliche Gegenleistungen,
  • Beteiligungsverhältnisse nach der Umwandlung,
  • steuerliche Sperr- und Nachbehaltensfristen,
  • Auswirkungen auf Gesellschaft und Gesellschafter.

Holding- und Beteiligungsstrukturen

Eine Holdingstruktur kann sinnvoll sein, wenn Beteiligungen gebündelt, Gewinne für weitere Investitionen genutzt, neue Gesellschaften aufgebaut oder Unternehmensbereiche voneinander getrennt werden sollen.

Ob eine Holding tatsächlich Vorteile bietet, hängt jedoch vom Geschäftsmodell, den wirtschaftlichen Plänen und der bestehenden Unternehmensstruktur ab. Eine zusätzliche Gesellschaft verursacht auch laufende Buchhaltungs-, Abschluss- und Verwaltungspflichten.

Wir prüfen daher nicht nur mögliche steuerliche Vorteile, sondern auch:

  • den konkreten wirtschaftlichen Zweck,
  • die Kosten und den Verwaltungsaufwand,
  • Ausschüttungen und Finanzierungen innerhalb der Struktur,
  • mögliche spätere Verkäufe oder Beteiligungsaufnahmen,
  • die Auswirkungen auf die Gesellschafter,
  • die langfristige Entwicklung des Unternehmens.

So entsteht keine Struktur „von der Stange“, sondern eine Lösung, deren Nutzen und Aufwand in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe

Bei der Übertragung eines Unternehmens oder einer Beteiligung können die steuerlichen Folgen den wirtschaftlichen Erfolg der Transaktion erheblich beeinflussen.

Wir unterstützen Käufer und Verkäufer bei der steuerlichen Strukturierung und prüfen unter anderem:

  • Anteilskauf oder Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter,
  • steuerliche Folgen des Kaufpreises,
  • bestehende steuerliche Risiken,
  • Verlustvorträge und steuerliche Positionen,
  • Kaufpreisaufteilungen,
  • Finanzierung und Beteiligungsstruktur,
  • steuerliche Regelungen im Vertragsentwurf.

Bei umfangreichen rechtlichen, bewertungsbezogenen oder transaktionsspezifischen Fragestellungen arbeiten wir mit Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und weiteren spezialisierten Partnern zusammen.

Unternehmensnachfolge und Beteiligungsveränderungen

Auch der Eintritt oder das Ausscheiden von Gesellschaftern, eine vorweggenommene Unternehmensnachfolge oder die schrittweise Übertragung eines Unternehmens erfordern eine sorgfältige steuerliche Planung.

Wir betrachten dabei nicht nur das Unternehmen, sondern auch die persönliche Situation der beteiligten Gesellschafter. So können ertragsteuerliche, schenkungsteuerliche und gesellschaftsbezogene Auswirkungen frühzeitig erkannt und miteinander abgestimmt werden.

Was wir bieten

Verschmelzungen (Auf-, Ab-, Seitwärts)
Auf- und Abspaltungen, Ausgliederungen
Formwechsel (GmbH ↔ AG, KG ↔ GmbH u.a.)
Einbringungen nach UmwStG
Holdingstrukturierung
Verlustvortragserhalt (§ 8c KStG)
Steuerliche M&A-Beratung
Tax Due Diligence
Kaufpreisallokation (PPA)
Post-Merger-Integration

Die passende Struktur für den nächsten Unternehmensschritt

Sie planen eine Holding, Umwandlung, Beteiligungsveränderung oder Unternehmensnachfolge? Wir analysieren Ihre Ausgangssituation und zeigen Ihnen, welche Struktur steuerlich belastbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.

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