Internationale Geschäftsbeziehungen, Beteiligungen, Wohnsitzwechsel oder Tätigkeiten in mehreren Staaten können schnell steuerliche Pflichten in unterschiedlichen Ländern auslösen.
Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen dabei, grenzüberschreitende Sachverhalte frühzeitig zu erkennen, steuerlich richtig einzuordnen und nachvollziehbar zu strukturieren. Dabei betrachten wir sowohl die deutsche Besteuerung als auch mögliche ausländische Steuerpflichten.
Bei Einkünften, Tätigkeiten oder Beteiligungen mit Auslandsbezug kann mehr als ein Staat eine Besteuerung beanspruchen. Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht und wie eine doppelte Belastung vermieden wird.
Wir prüfen die steuerliche Ansässigkeit, ordnen die jeweiligen Einkünfte ein und analysieren die anwendbaren Abkommensregelungen. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Anrechnungs-, Freistellungs- und Erklärungspflichten.
Typische Fragestellungen betreffen unter anderem:
Unternehmen, die Leistungen, Waren oder Finanzierungen mit verbundenen ausländischen Gesellschaften austauschen, müssen ihre Preise grundsätzlich so gestalten, wie sie auch zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbart worden wären.
Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung konzerninterner Geschäftsbeziehungen und bei der Prüfung bestehender Vereinbarungen. Dazu können beispielsweise Managementleistungen, Darlehen, Warenlieferungen oder Lizenzzahlungen gehören.
Je nach Größe und Struktur des Unternehmens können zusätzliche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten entstehen. Bei umfangreichen oder besonders komplexen Verrechnungspreissachverhalten stimmen wir die Bearbeitung bei Bedarf mit spezialisierten Partnern ab.
Eine steuerliche Betriebsstätte im Ausland kann entstehen, ohne dass dort eine eigene Gesellschaft gegründet wurde. Bereits feste Geschäftsräume, längerfristige Projekte, Vertriebstätigkeiten oder bestimmte Tätigkeiten von Mitarbeitenden können eine ausländische Steuerpflicht auslösen.
Wir prüfen Ihre betrieblichen Abläufe und grenzüberschreitenden Tätigkeiten auf mögliche Betriebsstättenrisiken. Dabei betrachten wir unter anderem:
Werden Risiken frühzeitig erkannt, können Zuständigkeiten, Prozesse und Dokumentationen entsprechend angepasst werden.
Ausländische Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder Betriebsstätten beeinflussen regelmäßig die Besteuerung des deutschen Unternehmens und seiner Gesellschafter.
Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung bestehender und geplanter Strukturen. Dabei prüfen wir insbesondere:
Bei der Gestaltung internationaler Strukturen steht für uns nicht die kurzfristige Steuerersparnis im Vordergrund. Entscheidend sind eine nachvollziehbare Struktur, klare wirtschaftliche Gründe und eine langfristig vertretbare Umsetzung.
Ein Wohnsitzwechsel über die Grenze kann erhebliche steuerliche Folgen haben. Dies gilt insbesondere bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, fortbestehenden Einkünften in Deutschland oder Vermögen in mehreren Staaten.
Wir prüfen frühzeitig, welche steuerlichen Folgen durch einen Wegzug aus Deutschland oder einen Zuzug nach Deutschland entstehen können. Dazu gehören insbesondere:
Eine rechtzeitige Beratung ist besonders wichtig, da sich viele Auswirkungen nach einem bereits vollzogenen Umzug nur noch eingeschränkt gestalten lassen.
Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass deren Einkünfte bereits in Deutschland besteuert werden, obwohl keine Ausschüttung erfolgt ist.
Wir prüfen, ob eine ausländische Gesellschaft unter die deutschen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung fallen kann. Dabei betrachten wir unter anderem die Beteiligungsverhältnisse, die Art der Einkünfte, die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit und die ausländische Steuerbelastung.
Falls Handlungsbedarf besteht, zeigen wir die steuerlichen Folgen und mögliche Anpassungen der bestehenden Struktur verständlich auf.
Wir unterstützen Amazon-, Shopify- und Marktplatzhändler bei digitaler Buchhaltung, Umsatzsteuer, OSS/IOSS und verlässlichen Zahlen für unternehmerische Entscheidungen.
Mehr erfahren →Eine verlässliche steuerliche Betreuung beginnt nicht erst mit dem Jahresabschluss. Wir sorgen dafür, dass Buchhaltung, Steuererklärungen und Auswertungen laufend sauber aufgestellt sind — digital, nachvollziehbar und mit Blick auf Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
Mehr erfahren →Wachstum, neue Gesellschafter, Nachfolge oder veränderte Geschäftsmodelle können eine Anpassung der bestehenden Unternehmensstruktur erforderlich machen.
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